Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision
Der Gemeinderat Trub bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision (bestehend aus Zonenplan, Schutzzonenplan und Baureglement) zur öffentlichen Auflage. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage der neuen Ortsplanung erfolgt die öffentliche Mitwirkung zur Aufhebung der folgenden Richtplanungen von 1984: Zonen-Richtplan Dorf-Längengrund und Zonen-Richtplan Kröschenbrunnen-Fankhaus-Ried.
Die Festlegung der Gewässerräume ist nicht Gegenstand der Auflage und läuft in einem separaten Verfahren.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. Februar 2024 bis 18. März 2024, bei der Gemeindeverwaltung Trub öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Mitwirkungseingaben sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Trub, Dorfstrasse 20, 3556 Trub, einzureichen.
Die aufliegenden Akten der öffentliche Auflage umfassen:
- Erläuterungsbericht
- Vorprüfungsbericht AGR
- Ergänzung Vorprüfungsbericht AGR
- Baureglement
- Zonenplan
- Schutzzonenplan Nord
- Schutzzonenplan Süd
- Inventarplan
Die zwei Zonen-Richtpläne "Dorf-Längengrund" und "Kröschenbrunnen-Fankhaus-Ried" von 1984 liegen elektronisch nicht vor. Sie sind bei der Gemeindeverwaltung Trub einsehbar.