Regionales Arbeitsvermittlungszentrum

Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und zum Leistungsbezug muss bei einem RAV im Kanton Bern, zum Beispiel in Brugdorf, erfolgen.

Nach einer Kündigung sollte die Anmeldung möglichst rasch, spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Stellensuchenden müssen sich persönlich auf das RAV begeben und folgende Unterlagen mitbringen:

• Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
• Ausländerausweis für Personen, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben
• Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen

Die Anmeldung ist Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr (Freitags bis 16.30 Uhr) möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Oberburgstrasse 8, Postfach 1419, 3400 Burgdorf | Telefon 031 636 13 22


Links:

www.treffpunkt-arbeit.ch
Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH
RAV Burgdorf