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Fundgegenstände bringt man zum Fundbüro

Bringen Sie die Fundgegenstände zum Fundbüro, welches bei der Gemeindeverwaltung geführt wird.

Rechtliches zu Fundgegenstände finden Sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 720 - 722) sowie im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB, Rubrik 2, Zivilrecht, Zivilrechtspflege, Vollstreckung, Art. 5).