Ortsplanungsrevision Trub

Ortsplanungsrevision in Vorprüfung geschickt

Der Ortsplanungsausschuss hat in Zusammenarbeit mit dem Büro georegio ag die Arbeiten zur Ortsplanungsrevision abgeschlossen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29. August 2022 die umfangreichen Akten zur Ortsplanungsrevision verabschiedet und in die kantonale Vorprüfung geschickt. Die Unterlagen enthalten die folgenden Dokumente:


Die Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach der Vorprüfung müssen sicher noch Anpassungen an den Unterlangen vorgenommen werden, bevor dann die öffentliche Auflage durchgeführt werden kann.

Die Vorlage an die Stimmberechtigten wird voraussichtlich erst im Dezember 2023 möglich sein.


Die kommunale Arbeitsgruppe, die die Planungsarbeiten begleitet, hat ihre Arbeit aufgenommen. Nach dem Startgespräch mit dem Kanton bleibt dieser weiterhin unnachgiebig bei der Ausscheidung der Gewässerräume. Diese seien mit Blick auf das BLN-Gebiet nach der strengen Biodiversitätskurve auszuscheiden. Der Gemeinderat will nichts unversucht lassen und holt ein Rechtsgutachten ein.

Die Ausscheidung der Gewässerräume, die wegen des grossen Widerstandes der besonders betroffenen Grundeigentümer letztes Jahr stecken geblieben ist, wird im Sinne eines Abschlusses der letzten Teilrevision, vorgezogen. Für neue Ein- und Auszonungen von Bauland muss Rechtssicherheit beim Gewässerraum herrschen. Weil der Kanton in Inventargebieten die Hochwasserschutzkurve - mit Ausnahme in den Bauzonen – nicht zulässt, hat der Gemeinderat beschlossen, ein Rechtsgutachten einzuholen. Die Gemeinde wird die Gewässerräume nach der Hochwasserschutzkurve, welche kleinere Gewässerkorridore zur Folge hat, ausscheiden. Mit dieser Kartierung und dem Rechtsgutachten will man in die kantonale Vorprüfung gehen. Beispiele aus andern Kantonen lassen eine gewisse Hoffnung aufkommen, indem auch in Inventargebieten von den Vorgaben der eidg. Gewässerschutzverordnung abgewichen wurde.

Parallel dazu überprüft die Arbeitsgruppe alle Bauparzellen. Die noch vorhandenen Baulandreserven müssen mittelfristig auch verfügbar sein. Diese Verfügbarkeit kann mit drei Massnahmen gesichert werden:

  • In erster Priorität wird mit der betroffenen Grundeigentümerschaft das Gespräch gesucht, um die Gründe für die noch nicht erfolgte Überbauung zu ermitteln.
  • In zweiter Priorität kann mit der Ankündigung und Durchsetzung einer Bebauungsverpflichtung sichergestellt werden, dass genügend Bauland verfügbar wird und für Kaufinteressenten zur Verfügung steht.
  • In dritter Priorität können Bauzonen ausgezont werden, für welche eine Überbauung langfristig nicht realistisch ist (u.a. wegen Erschliessung, Lage im Gewässerraum).

Der Gemeinderat geht davon aus, dass sich aus diesen Massnahmen eine für die Gemeinde Trub bedeutende Auszonungsfläche ergeben kann.

Einbezug der Bevölkerung und Mitwirkung

Die Bevölkerung, die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie ortsansässige Unternehmen werden aufgerufen, bei Bedarf ebenfalls eigene Anliegen an die Revision der Ortsplanung frühzeitig einzubringen. Die Anliegen werden durch den Planungsausschuss geprüft und bei Bedarf im Rahmen einer Besprechung mit den Betroffenen beurteilt.

Damit die Anliegen und Bedürfnisse möglichst früh bekannt sind, sind diese bis Ende August 2021 schriftlich an die Gemeindeverwaltung Trub einzureichen. Auskünfte zur Ortsplanungsrevision erteilt: Gemeindeschreiber Ernst Kohler,
Tel. 034 495 22 22).

Arbeitsgruppe eingesetzt

Die Ortsplanung von Trub wird in den Jahren 2021 bis voraussichtlich 2023 einer Revision unterzogen.

Die Siedlungsentwicklung soll hauptsächlich in den bestehenden Bauzonenreserven und nach innen erfolgen. Die Voraussetzungen für die Erweiterung von Bauzonen auf landwirtschaftlichem Kulturland haben sich dadurch markant verschärft.

In der kürzlich (teilweise) abgeschlossenen Teilrevision der Ortsplanung wurde das Bau-reglement an die BMBV angepasst. Gleichzeitig konnten kleinere Änderungen an den Zonenbestimmungen (z.B. zweigeschossige Bauweise in Wohnzonen, Änderungen Arbeitszone Längengrund) aufgenommen werden. Im Rahmen der Festlegung der Gewässerräume kam es zu zahlreichen Mitwirkungseingaben, weshalb die Umsetzung vorerst sistiert wurde. In einer Gesamtrevision müssen die Gewässerräume jedoch zwingend festgelegt werden.

Ein Hauptziel der Revision wird darin bestehen, dass die vorhandenen Baulandreserven mittelfristig auch tatsächlich verfügbar werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2020 beschlossen, die Revision nun anzustossen.

Verhandlungen mit den Grundeigentümerschaften von bestehenden Baulandreserven, der politische Prozess und nicht zuletzt die Absprachen mit den kantonalen Fachstellen benötigen viel Zeit. Bei einem Start gegen Ende Jahr wäre daher frühestens im Jahr 2023 mit der Rechtskraft der Ortsplanungsrevision zu rechnen.

Die Ausscheidung der Gewässerräume, die in der letzten Teilrevision stecken geblieben ist, soll allen andern Revisionsarbeiten vorgezogen werden. Die neue Vorgehensweise sieht ein Startgespräch mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zu Beginn des Planerlassverfahrens vor. Weitere prioritäre Themen - nebst dem Gewässerraum im BLN-Gebiet - werden die Optimierung von bestehenden Baulandreserven, grössere Gewerbebetriebe in der Landwirtschaftszone und der Landschaftsschutz sein.

Arbeitsgruppe
Die Planungsphase dürfte ungefähr drei Jahre dauern und wird von der georegio ag in Burgdorf – ein Atelier für Raumentwicklung – geleitet. Als kommunale Arbeitsgruppe wird der Prozess durch die folgenden Personen unterstützt:

  • Gemeindepräsident Peter Aeschlimann
  • Gemeindevizepräsident Martin Wiedmer
  • Gemeinderat Johann Wittwer
  • Jürg Hirschi, vorder Sandgraben als Gewerbevertreter
  • Beat Blaser, Sägegasse als Vertreter der Anspruchsgruppe Grundeigentümer
  • Gemeindeschreiber Ernst Kohler als Sekretär.