Baueingabe

Die Baueingabe muss auf der Internetplattform E-Bau erfolgen.

Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) traten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft.

Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch muss über eBau elektronisch ausgefüllt und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche seit dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.

Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD).

Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.

eBau erlaubt einen vollumfänglich elektronischen Verfahrensablauf behördenintern und auch mit Dritten.

Zahlreiche Gesuchsformulare müssen nicht mehr ausgefüllt werden, sie sind im neuen elektronischen Baugesuch auf eBau hinterlegt und integriert.

eBau macht auf die wenigen Gesuchsformulare aufmerksam, die noch ausgefüllt und hochgeladen werden müssen. Die eingereichten Baugesuche werden durch die Behörden elektronisch via eBau bearbeitet.

Die Gesuchsformulare auf der Homepage des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR), welche bisher online ausgefüllt, zwischengespeichert und ausgedruckt werden konnten, sind nicht mehr zu benutzen. Sie bleiben jedoch bis auf Weiteres noch aufgeschaltet, da Projektänderungen oder nachträgliche Ausnahmegesuche zu hängigen Baugesuchen in Papierform nicht in elektronischer Form eingegeben werden müssen.

Für die öffentliche Auflage des Baugesuchs sind die Unterlagen während der Einsprachefrist in physischer und neu auch in elektronischer Form aufzulegen (Art. 28 BewD). Damit ist die Einsichtnahme in die Unterlagen sowohl vor Ort auf der Gemeindeverwaltung als auch elektronisch möglich.

eBau bietet die Möglichkeit, die elektronische öffentliche Auflage auf eBau zugänglich zu machen, unter Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung.

Baueingabe elektronisch (Sie benötigen dazu Ihr BE-Login)

Hier können Sie das Baugesuch über eBau einreichen.
Nebst den einzugebenden Daten sind folgende Formulare / Akten hochzuladen und dementsprechend bereit zu machen:

  • Pläne
  • Ausnahmegesuche bei Bedarf
  • Zustimmungserklärung bei Bedarf

Nach der Eingabe sind ein unterschriebener Ausdruck der erfassten Daten sowie die unterschriebenen Pläne in 2-facher Ausführung bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Die Papierabgabe ist nötig, weil die elektronische Unterschrift noch nicht rechtsgültig ist. Eine Gesetzesrevision ist in Planung.

Verfahren
Nach der Baueingabe und nach erfolgter Profilierung führt die Gemeinde innert 7 Arbeitstagen die vorläufig formelle Prüfung durch (sind alle Formulare vorhanden und vollständig, wer ist zuständig, etc.). Ist der Regierungsstatthalter zuständig, wird das Gesuch weitergeleitet.

Nach der formellen Prüfung folgt die materielle Prüfung. Das Gesuch wird veröffentlicht (ordentliches Verfahren) und alle nötigen Fach- und Amtsberichte werden eingefordert. Entspricht das Vorhaben den bau- und planungsrechtlichen und den nach anderen Gesetzen im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften und gefährdet es nicht die öffentliche Ordnung, wird die Bewilligung erteilt.

Fachstellen

Baukontrolle

Hans Rudolf Schwarz-Hertig
Längengrund 44
3556 Trub
034 402 83 08
rude-73@outlook.com

Sachverständiger Brandschutz

Stefan Hiltbrunner
Sägestrasse 27
3550 Langnau i.E
034 402 18 61
info@kaminfeger-ie.ch

Wasserversorgung

Samuel Fankhauser
Mühlestrasse 11
3556 Trub
079 639 74 88
trinkwasser@bluewin.ch

Kanalisationskontrolleur

Stefan Fankhauser
Weierhaus 101a
3556 Trub
079 460 25 22
werhuser@gmail.com