Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) betreuen die folgenden Hauptaufgaben:
Kindesschutz:
- Kindeswohl & Kindesschutz
 - Vaterschaft
 - Elterliche Sorge
 - Unterhalt
 - Besuchsrecht
 - Kindesvermögen
 - Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
 - Gefährdung des Kindeswohl
 
Erwachsenenschutz:
- Vorsorgeauftrag
 - Patientenverfügung
 - Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
 - Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
 - Beistandschaft
 - Fürsorgerische Unterbringung
 - Gefährdungsmeldung
 - Private Mandatstragende
 
Kontakt:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental
Dorfstrasse 21, Postfach 594, 3550 Langnau | Tel. 031 635 22 00
Kontakt per E-mail
Situationsplan
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 16.30 Uhr
Link:
Homepage KESB

