Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) betreuen die folgenden Hauptaufgaben:
Kindesschutz:
- Kindeswohl & Kindesschutz
- Vaterschaft
- Elterliche Sorge
- Unterhalt
- Besuchsrecht
- Kindesvermögen
- Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
- Gefährdung des Kindeswohl
Erwachsenenschutz:
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
- Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- Beistandschaft
- Fürsorgerische Unterbringung
- Gefährdungsmeldung
- Private Mandatstragende
Kontakt:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental
Dorfstrasse 21, Postfach 594, 3550 Langnau | Tel. 031 635 22 00
Kontakt per E-mail
Situationsplan
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 16.30 Uhr
Link:
Homepage KESB