Kiesabbau Schwarzentrub - öffentliche Auflage
Publikation der öffentlichen Planauflage nach Art. 60 BauG
Überbauungsordnung mit Baubewilligung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Öffentliche Planauflage und Bekanntmachung
A. Überbauungsordnung (UeO) "Kiesabbau Schwarzentrub, Trub" mit Zonenplanänderung
B. Baugesuch (Art. 88 Abs. 6 BauG) für Kiesabbau mit anschliessender Wiederauffüllung mit unverschmutztem Aushubmaterial; Umlegung Hofzufahrt
C. Öffentliche Bekanntmachung gemäss USG (inkl. UVP)
Der Gemeinderat Trub bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994 (BewD) und Art. 15 der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) UeO " Kiesabbau Schwarzentrub, Trub "
Überbauungsordnung " Kiesabbau Schwarzentrub, Trub " bestehend aus:
- Überbauungsvorschriften
- Überbauungsplan 01: UeO Perimeter und Abbau
- Überbauungsplan 02: Endgestaltung
- Überbauungsplan 03: Profile
- Zonenplanänderung
- Erläuterungsbericht (Raumplanungsbericht)
- Umweltverträglichkeitsbericht
- Hydrogeologischer Bericht
- Vorprüfungsbericht
B) Baugesuch
Gesuchstellerin: Schächli Kies + Beton AG, Peter Schwitter, Dorfstrasse 1, 3555 Trubschachen
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Eva Bühlmann, Belpstrasse 48, 3007 Bern
Bauvorhaben: Kiesabbau mit anschliessender Wiederauffüllung mit unverschmutztem Aushubmaterial; Umlegung Hofzufahrt
Parzelle / Adresse: Parzelle Nr. 532, 533, 873 / Schwarzentrub, Fankhaus
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Schutzzone, Schutzobjekt: BLN Napfbergland
Gewässerschutzbereich: üB und Au
Beanspruchte Bewilligungen: Überbauungsordnung inkl. Baubewilligung
Beanspruchte Ausnahmen:
Oberflächengewässer, Fischerei
- Bewilligung für den Bau einer Anlage im gesetzlich geschützten Gewässerraum nach GSchV
- Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gewässerraums nach Art. 41c GSchV und Art. 11 BauG
- Gewässerschutzbewilligung (inkl. Abbaubewilligung, separate Bewilligung)
Wald
- Bewilligung für die Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Waldabstandes gemäss Art. 26 des kantonalen Waldgesetzes KWaG
- Nichtforstliche Kleinbaute gemäss KWaV Art. 35 Abs. 2 (Ersatzmassnahme Amphibienteich)
Flora, Fauna, Lebensräume
- Bewilligung für Eingriffe in Ufervegetation gemäss Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und Art. 22 NHG sowie gemäss Art. 12, Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 kantonale NSchV
C) Öffentliche Bekanntmachung gemäss Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG)
Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer UVP. Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während der Auflagefrist zusammen mit den Bauakten eingesehen werden.
- UVP-pflichtiger Kiesabbau
- Umfang/Dimensionen:
UeO-Perimeter: 58’026 m²
Kiesabbauperimeter: 45’530 m²
Abbauvolumen: ca. 350’000 m³
Auffüllvolumen: ca. 330'000 m³
Betriebsdauer Abbau und Auffüllung: ca. 25 - 30 Jahre - Umweltverträglichkeitsbericht vom 09.05.2025
Auflage und Rechtsmittel
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Trub, Dorfstrasse 20, 3556 Trub, (während den Öffnungszeiten) auf oder auf eBau https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20307. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Die folgenden Akten liegen auf:
GENEHMIGUNGSAKTEN
Publikationstext
Titelblatt und Inhalt
Überbauungsordnung Kiesabbau Schwarzentrub, Trub, bestehend aus:
- Überbauungsplan 01: UeO Perimeter und Abbau
- Überbauungsplan 02: Endgestaltung
- Überbauungsplan 03: Profile
- Überbauungsvorschriften
Zonenplanänderung
- Erläuterungsbericht (Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV)
- Umweltverträglichkeitsbericht
- Hydrogeologischer Bericht
- Baugesuchsplan Nr. 05: Neue Erschliessung Höfe
▪ Situation 1:500
▪ Längenprofil 1:500
▪ Querprofil 1:250 / Normalprofil 1:50
- Baugesuchsformulare über eBau: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20307 oder am Schalter der Gemeindeverwaltung
- Unterschriftenliste
Den UeO-Plänen Nr. 1, 2 und 3 kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung zu (Art. 88 Abs 6 BauG)
Auflage- und Einsprachefrist: vom 05. Juni 2025 bis 07. Juli 2025
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Trub einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).