Zuzug (Anmeldung) und Umzug innerhalb Gemeinde

Die Anmeldung bei der Gemeinde muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen.

Bitte zur Anmeldung (Zuzug aus einer anderen Gemeinde) am Schalter mitbringen:

Zuzug Schweizerinnen und Schweizer:

  • Amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis)
  • Trennungsvereinbarung (falls verheiratet und getrennt)
  • Sorgerechtsnachweis der Kinder
  • Gebühren von Fr. 20.00 pro volljährige Person


Zuzug Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter:

  • Amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis)
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag bzw. Studienbestätigung
  • Gebühren von Fr. 20.00 pro volljährige Person


Zuzug Ausländerinnen und Ausländer:

  • Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis (bei Zuzug innerhalb der Schweiz)
  • (elektronische) Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde (bei Zuzug innerhalb der Schweiz)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung (bei Neueinreise in die Schweiz, sofern vorhanden)
  • Aktueller Arbeitsvertrag
  • Aktueller Mietvertrag
  • Zivilstandsbescheinigung (Heiratsurkunde / Trennungsvereinbarung / Scheidungsurteil)
  • Geburtsscheine der Kinder inkl. Sorgerechtsnachweise
  • Gebühren werden in Rechnung gestellt


Umzug innerhalb der Gemeinde

Wir bitten Sie, Adressänderungen innerhalb der Gemeinde innert zwei Wochen bei der Einwohner-/Fremdenkontrolle zu melden.


Wegzug (Abmeldung)

Wegzug in eine andere Gemeinde:
Die Abmeldung muss persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erfolgen.

Zur Abmeldung wird folgendes benötigt:

  • genaues Wegzugsdatum
  • Wegzugsadresse
  • falls vorhanden Niederlassungsausweis


Wegzug ins Ausland:
Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. 3 Monate zum Voraus) zu melden.

Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
  • genaues Ausreisedatum
  • Auslandsadresse
  • Zustelladresse in der Schweiz


Hinweis:

Denken Sie auch daran die Adressänderung insbesondere auch Ihrer Krankenkasse, den Versicherungen , Ihrer Bank, dem Arbeitgeber, dem Telefonanbieter, dem Strassenverkehrsamt oder bei Rentenleistungen der auszahlenden Kasse mitzuteilen.

Informationen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer:
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.