Umzug innerhalb der Gemeinde
Wir bitten Sie, Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sofort bei der Einwohner-/Fremdenkontrolle zu melden.
Hinweis:
Denken Sie auch daran die Adressänderung insbesondere auch Ihrer Krankenkasse, den Versicherungen , Ihrer Bank, dem Arbeitgeber, dem Telefonanbieter, dem Strassenverkehrsamt oder bei Rentenleistungen der auszahlenden Kasse mitzuteilen.
Links:
Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA)
Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (VNA)