An- und Abmeldewesen

Schweizer/innen Ausländer/innen
Anmeldung Die Anmeldung erfolgt persönlich, innert 14 Tagen seit dem Zuzug, bei der Einwohnerkontrolle.Mitbringen wollen Sie bitte den Heimatschein bzw. den Heimatausweis, den AHV-Ausweis, die Krankenkassekarte und, falls vorhanden, das Familienbüchlein. Die Anmeldung erfolgt persönlich, innert 14 Tagen seit dem Zuzug, bei der Fremdenkontrolle. Vorweisen wollen Sie bitte den Ausländerausweis sowie einen gültigen Reisepass oder einen anderen Personalausweis und des Ausländerausweises
Abmeldung Bitte melden Sie sich bis spätestens am Wegzugsdatum persönlich unter Vorweisung des Niederlassungsausweises bzw. des Aufenthaltsausweises bei der Einwohnerkontrolle ab. Bitte melden Sie sich bis spätestens am Wegzugsdatum persönlich unter Vorweisung des Niederlassungsausweises bzw. des Aufenthaltsausweises bei der Fremdenkontrolle ab.

Umzug innerhalb der Gemeinde
Wir bitten Sie, Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sofort bei der Einwohner-/Fremdenkontrolle zu melden.

Hinweis:
Denken Sie auch daran die Adressänderung insbesondere auch Ihrer Krankenkasse, den Versicherungen , Ihrer Bank, dem Arbeitgeber, dem Telefonanbieter, dem Strassenverkehrsamt oder bei Rentenleistungen der auszahlenden Kasse mitzuteilen.


Links:
Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA)

Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (VNA)