Kiesabbau Schnidershus - öffentliche Auflage

Publikation der öffentlichen Planauflage nach Art. 60 BauG
Überbauungsordnung mit Baubewilligung

Öffentliche Planauflage und Bekanntmachung

A. Überbauungsordnung (UeO) "Kiesabbau Schnidershus - Ergänzung Gebiet Loos" mit Zonenplanänderung

B. Baugesuch (Art. 88 Abs. 6 BauG) für Abbauerweiterung der bestehenden Kiesabbaustelle mit anschliessender Wiederauffüllung mit unverschmutztem Aushubmaterial

Der Gemeinderat Trub bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994 (BewD) folgende Akten zur öffentlichen Auflage:

A) UeO "Kiesabbau Schnidershus - Ergänzung Gebiet Loos"

Überbauungsordnung " Kiesabbau Schnidershus - Ergänzung Gebiet Loos " bestehend aus:

  • Überbauungsvorschriften
  • Überbauungsplan 01: Abbau und Nutzung
  • Überbauungsplan 02: Endgestaltung und Rekultivierung
  • Zonenplanänderung
  • Erläuterungsbericht (Raumplanungsbericht)
  • Hydrogeologischer Bericht
  • Vorprüfungsbericht

B) Baugesuch

Gesuchstellerin:
Schächli Kies + Beton AG, Peter Schwitter, Dorfstrasse 1, 3555 Trubschachen

Projektverfasserin:
CSD Ingenieure AG, Emanuel Berchtold, Belpstrasse 48, 3007 Bern

Bauvorhaben:
Abbauerweiterung der bestehenden Kiesabbaustelle mit anschliessender Wiederauffüllung mit unverschmutztem Aushubmaterial

Parzelle / Adresse:
Parzelle Nr. 513 / Loos, Trub

Nutzungszone:
Landwirtschaftszone

Schutzzone, Schutzobjekt:
BLN Napfbergland

Gewässerschutzbereich:
üB und Au

Beanspruchte Bewilligungen:
Überbauungsordnung inkl. Baubewilligung

Beanspruchte Ausnahmen:
keine

Auflage und Rechtsmittel

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Trub, Dorfstrasse 20, 3556 Trub, (während den Öffnungszeiten) auf oder auf eBau https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20307. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Die folgenden Akten liegen auf:

GENEHMIGUNGSAKTEN

Publikationstext
Titelblatt und Inhalt

Überbauungsordnung Kiesabbau Schnidershus - Ergänzung Gebiet Loos, Trub, bestehend aus:

Zonenplanänderung

ERLÄUTERNDE AKTEN
BAUGESUCHSUNTERLAGEN
VORPRÜFUNGSBERICHT

Den UeO-Plänen Nr. 1 und 2 und kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung zu (Art. 88 Abs 6 BauG).

Auflage- und Einsprachefrist: vom 01. Juni 2026 bis 30. Juni 2026

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Trub einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

20190531 Trub Sommer 204