Kiesabbau Schnidershus - öffentliche Auflage
Publikation der öffentlichen Planauflage nach Art. 60 BauG
Überbauungsordnung mit Baubewilligung
A. Überbauungsordnung (UeO) "Kiesabbau Schnidershus - Ergänzung Gebiet Loos" mit Zonenplanänderung
B. Baugesuch (Art. 88 Abs. 6 BauG) für Abbauerweiterung der bestehenden Kiesabbaustelle mit anschliessender Wiederauffüllung mit unverschmutztem Aushubmaterial
Der Gemeinderat Trub bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994 (BewD) folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) UeO "Kiesabbau Schnidershus - Ergänzung Gebiet Loos"
Überbauungsordnung " Kiesabbau Schnidershus - Ergänzung Gebiet Loos " bestehend aus:
- Überbauungsvorschriften
- Überbauungsplan 01: Abbau und Nutzung
- Überbauungsplan 02: Endgestaltung und Rekultivierung
- Zonenplanänderung
- Erläuterungsbericht (Raumplanungsbericht)
- Hydrogeologischer Bericht
- Vorprüfungsbericht
B) Baugesuch
Gesuchstellerin:
Schächli Kies + Beton AG, Peter Schwitter, Dorfstrasse 1, 3555 Trubschachen
Projektverfasserin:
CSD Ingenieure AG, Emanuel Berchtold, Belpstrasse 48, 3007 Bern
Bauvorhaben:
Abbauerweiterung der bestehenden Kiesabbaustelle mit anschliessender Wiederauffüllung mit unverschmutztem Aushubmaterial
Parzelle / Adresse:
Parzelle Nr. 513 / Loos, Trub
Nutzungszone:
Landwirtschaftszone
Schutzzone, Schutzobjekt:
BLN Napfbergland
Gewässerschutzbereich:
üB und Au
Beanspruchte Bewilligungen:
Überbauungsordnung inkl. Baubewilligung
Beanspruchte Ausnahmen:
keine
Auflage und Rechtsmittel
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Trub, Dorfstrasse 20, 3556 Trub, (während den Öffnungszeiten) auf oder auf eBau https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20307. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Die folgenden Akten liegen auf:
GENEHMIGUNGSAKTEN
Publikationstext
Titelblatt und Inhalt
Überbauungsordnung Kiesabbau Schnidershus - Ergänzung Gebiet Loos, Trub, bestehend aus:
- Überbauungsplan 01: Abbau und Nutzung
- Überbauungsplan 02: Endgestaltung und Rekultivierung
- Überbauungsvorschriften
Zonenplanänderung
- Baugesuchsformulare über eBau: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20307 oder am Schalter der Gemeindeverwaltung
- Unterschriftenliste
Den UeO-Plänen Nr. 1 und 2 und kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung zu (Art. 88 Abs 6 BauG).
Auflage- und Einsprachefrist: vom 01. Juni 2026 bis 30. Juni 2026
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Trub einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).


