Revision Anhang I und II zum Feuerwehrreglement

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohner-gemeinde Trub an seiner Sitzung vom 8. Januar 2024 eine Revision des Anhangs I und II zum Feuerwehrreglement erlassen hat.

Die revidierten Anhänge zum Feuerwehrreglement treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., erhoben werden.

Änderungen

Hofhammer und buecher urteils und rechtskonzept