Mitwirkung zur Zonenplanänderung ZPP / UeO Mühlekehr

Der Gemeinderat Trub bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung zur Umzonung der ZPP / UeO Mühlekehr zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur Änderung liegen vom 11. November 2021 bis 13. Dezember 2021 in der Gemeindeverwaltung auf und sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Am 23. November von 10.00 - 12.00 Uhr findet auf Anmeldung in der Gemeindeverwaltung Trub eine Sprechstunde statt, an der die Änderungen zusammen mit dem Ortsplaner und den Grundeigentümern von unüberbauten Parzellen im Perimeter besprochen werden können.

Während der Mitwirkung kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Trub zu richten.

Zusammen mit der öffentlichen Mitwirkung wird gemäss Art. 45 Abs. 1 Bst. d der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 bekannt gemacht, dass das Verfahren zur Anpassung der UeO Mühlekehr an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen nicht mehr weiterverfolgt wird. Die offenen Einsprachen gelten somit als gegenstandslos und werden nicht mehr weiter behandelt.

Downloads:
Erläuterungsbericht
Zonenplan Mühlekehr

Trub Dorf 009