Geringfügige Änderung zur Ortsplanungsrevision - Öffentliche Auflage
Geringfügige Änderung zur Ortsplanungsrevision (beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 10.06.2024) - öffentliche Auflage
Aufgrund eines Vorbehalts des Amts für Gemeinden und Raumordnung ist im Genehmigungsverfahren zur Ortsplanungsrevision eine Änderung am Baureglement notwendig. Der Gemeinderat Trub bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderung von Art. 9 Abs. 7 BauR (Zonenabstand zur Landwirtschaftszone) zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten zur Änderung liegen während 30 Tagen vom 27. März 2025 bis 25. April 2025 bei der Gemeindeverwaltung Trub öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Trub unter www.trub.ch verfügbar:
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplanten Änderungen bei der Gemeindeverwaltung Trub, Dorfstrasse 20, 3556 Trub, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.