Ortsplanungsrevision - Wie weiter beim Gewässerraum?
Die kommunale Arbeitsgruppe, die die Planungsarbeiten begleitet, hat ihre Arbeit aufgenommen. Nach dem Startgespräch mit dem Kanton bleibt dieser weiterhin unnachgiebig bei der Ausscheidung der Gewässerräume. Diese seien mit Blick auf das BLN-Gebiet nach der strengen Biodiversitätskurve auszuscheiden. Der Gemeinderat will nichts unversucht lassen und holt ein Rechtsgutachten ein.
Die Ausscheidung der Gewässerräume, die wegen des grossen Widerstandes der besonders betroffenen Grundeigentümer letztes Jahr stecken geblieben ist, wird im Sinne eines Abschlusses der letzten Teilrevision, vorgezogen. Für neue Ein- und Auszonungen von Bauland muss Rechtssicherheit beim Gewässerraum herrschen. Weil der Kanton in Inventargebieten die Hochwasserschutzkurve - mit Ausnahme in den Bauzonen – nicht zulässt, hat der Gemeinderat beschlossen, ein Rechtsgutachten einzuholen.
Die Gemeinde wird die Gewässerräume nach der Hochwasserschutzkurve, welche kleinere Gewässerkorridore zur Folge hat, ausscheiden. Mit dieser Kartierung und dem Rechtsgutachten will man in die kantonale Vorprüfung gehen. Beispiele aus andern Kantonen lassen eine gewisse Hoffnung aufkommen, indem auch in Inventargebieten von den Vorgaben der eidg. Gewässerschutzverordnung abgewichen wurde.
Parallel dazu überprüft die Arbeitsgruppe alle Bauparzellen. Die noch vorhandenen Baulandreserven müssen mittelfristig auch verfügbar sein. Diese Verfügbarkeit kann mit drei Massnahmen gesichert werden:
- In erster Priorität wird mit der betroffenen Grundeigentümerschaft das Gespräch gesucht, um die Gründe für die noch nicht erfolgte Überbauung zu ermitteln.
- In zweiter Priorität kann mit der Ankündigung und Durchsetzung einer Bebauungsverpflichtung sichergestellt werden, dass genügend Bauland verfügbar wird und für Kaufinteressenten zur Verfügung steht.
- In dritter Priorität können Bauzonen ausgezont werden, für welche eine Überbauung langfristig nicht realistisch ist (u.a. wegen Erschliessung, Lage im Gewässerraum).
Der Gemeinderat geht davon aus, dass sich aus diesen Massnahmen eine für die Gemeinde Trub bedeutende Auszonungsfläche ergeben kann.
Einbezug der Bevölkerung und Mitwirkung
Die Bevölkerung, die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie ortsansässige Unternehmen werden aufgerufen, bei Bedarf ebenfalls eigene Anliegen an die Revision der Ortsplanung frühzeitig einzubringen. Die Anliegen werden durch den Planungsausschuss geprüft und bei Bedarf im Rahmen einer Besprechung mit den Betroffenen beurteilt.
Damit die Anliegen und Bedürfnisse möglichst früh bekannt sind, sind diese bis Ende August 2021 schriftlich an die Gemeindeverwaltung Trub einzureichen. Auskünfte zur Ortsplanungsrevision erteilt: Gemeindeschreiber Ernst Kohler, Tel. 034 495 22 22).
Alle Informationen zum Projekt Ortsplanungsrevision.