Öffentliche Auflage "Gewässerräume"

Der Gemeinderat Trub bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur Festlegung der Gewässerräume, bestehend aus dem Zonenplan Gewässerräume (Plan Nord und Süd) und der Änderung des Baureglements, zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. August 2024 bis 16. September 2024, bei der Gemeindeverwaltung Trub öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Trub unter www.trub.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Trub, Dorfstrasse 20, 3556 Trub, einzureichen.

Die aufliegenden Akten der öffentlichen Auflage umfassen:

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