Mitwirkung zum Kiesabbau Schwarzentrub
Überbauungsordnung "Kiesabbau Schwarzentrub"
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Trub bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Kiesabbau Schwarzentrub» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Diese umfasst:
- Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
- Umweltverträglichkeitsbericht
- Überbauungsvorschriften
- Überbauungsplan 1 (Perimeter UeO und Abbau)
- Überbauungsplan 2 (Endgestaltung)
- Überbauungsplan 3 (Profile)
- Zonenplanänderung 1:5’000
Die Unterlagen liegen vom 1. Mai bis 30. Mai 2023 in der Gemeindeverwaltung Trub auf. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 20, 3556 Trub zu richten.
Die Gemeinde sowie Planer und Betreiber des Kiesabbaus stehen Interessierten für eine Sprechstunde zur Verfügung. Diese ist wie folgt vorgesehen:
Mittwoch, 24. Mai 2023, 16.00 – 18.00 Uhr, Gemeindeverwaltung Trub
Wichtig:
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis am 19. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Trub (034 495 22 22 oder gemeinde@trub.ch) an. Ohne Anmeldung findet die Sprechstunde nicht statt.