Kanton Bern hebt Feuerverbot im Wald auf
Gefahrenstufe «erheblich»
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3):
- übriges Kantonsgebiet
Verhaltenshinweise bei Stufe «erheblich»
- Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
- Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.


