Kanton Bern hebt Feuerverbot im Wald auf

Gefahrenstufe «erheblich»

Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3):

  • übriges Kantonsgebiet

Verhaltenshinweise bei Stufe «erheblich»

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

Kanton Bern; Waldbrandsituation

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