Der Finanzplan
- dient der finanzpolitischen Umsetzung von Entwicklungszielen der Gemeinde (finanzpolitische Führung):
- informiert Exekutive und Verwaltung sowie die Bevölkerung über Absichten der Gemeinde und ihre mittel- und längerfristige Zielsetzung (Information);
- wird von Exekutive und Verwaltung eingesetzt zur Koordination verschiedener Massnahmen- und Realisierungsplanungen (Koordinationsfunktion) und
- wird neben Fortschreibung der künftigen Finanzentwicklung (Finanzprognose) verwendet für die Gestaltung des finanziellen Handlungsspielraumes der Gemeinde.
Die Gemeinde braucht einen Finanzplan, weil nur mit diesem
- rechtzeitige Handlungsspielräume in den Gemeindefinanzen aufgedeckt;
- die Entwicklungsziele der Gemeinde unter Berücksichtigung der finanziellen Handlungsspielräume verfolgt;
- die Auswirkungen anstehender Kreditbeschlüsse auf künftige Jahre (Folgekosten) erkannt und damit
- die mittelfristige Abstimmung von Aufwand und Ertrag aufgezeigt werden können.
Der Finanzplan gibt insbesondere Auskunft über:
- den mutmasslichen, zukünftigen Aufwand und Ertrag der Verwaltungsrechnung
- die geplanten, künftigen Investitionsvorhaben
- die Feststellung des voraussichtlichen Kapitalbedarfes für den Planungszeitraum
- die Tragbarkeit der Investitionsvorhaben für den Gemeindehaushalt