Der Finanzplan

  • dient der finanzpolitischen Umsetzung von Entwicklungszielen der Gemeinde (finanzpolitische Führung):
  • informiert Exekutive und Verwaltung sowie die Bevölkerung über Absichten der Gemeinde und ihre mittel- und längerfristige Zielsetzung (Information);
  • wird von Exekutive und Verwaltung eingesetzt zur Koordination verschiedener Massnahmen- und Realisierungsplanungen (Koordinationsfunktion) und
  • wird neben Fortschreibung der künftigen Finanzentwicklung (Finanzprognose) verwendet für die Gestaltung des finanziellen Handlungsspielraumes der Gemeinde.


Die Gemeinde braucht einen Finanzplan, weil nur mit diesem

  • rechtzeitige Handlungsspielräume in den Gemeindefinanzen aufgedeckt;
  • die Entwicklungsziele der Gemeinde unter Berücksichtigung der finanziellen Handlungsspielräume verfolgt;
  • die Auswirkungen anstehender Kreditbeschlüsse auf künftige Jahre (Folgekosten) erkannt und damit
  • die mittelfristige Abstimmung von Aufwand und Ertrag aufgezeigt werden können.


Der Finanzplan gibt insbesondere Auskunft über:

  • den mutmasslichen, zukünftigen Aufwand und Ertrag der Verwaltungsrechnung
  • die geplanten, künftigen Investitionsvorhaben
  • die Feststellung des voraussichtlichen Kapitalbedarfes für den Planungszeitraum
  • die Tragbarkeit der Investitionsvorhaben für den Gemeindehaushalt


Download:
Vorbericht zum Finanzplan 2022-2027 (pdf)