Verpflichtungskredit für Ortsplanungsrevision

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. November 2020 einen Verpflichtungskredit von Fr. 80'000.00 für die Revision der Ortsplanung beschlossen. Der Auftrag geht an das Büro georegio ag in Burgdorf.

Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung wurde im Jahr 2004 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. Seither haben sich die raumplanerischen Rahmenbedingungen mit der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes und den darauffolgenden Anpassungen des kantonalen Richtplans und des Baugesetzes auch für die Gemeinde Trub grundsätzlich verändert. Die Siedlungsentwicklung soll hauptsächlich in den bestehenden Bauzonenreserven und nach innen erfolgen. Die Voraussetzungen für die Erweiterung von Bauzonen auf landwirtschaftlichem Kulturland haben sich dadurch markant verschärft.

In der kürzlich (teilweise) abgeschlossenen Teilrevision der Ortsplanung wurde das Baureglement an die BMBV angepasst. Gleichzeitig konnten kleinere Änderungen an den Zonenbestimmungen (z.B. zweigeschossige Bauweise in Wohnzonen, Änderungen Arbeitszone Längengrund) aufgenommen werden. Im Rahmen der Festlegung der Gewässerräume kam es zu zahlreichen Mitwirkungseingaben, weshalb die Umsetzung vorerst sistiert wurde. In einer Gesamtrevision müssen die Gewässerräume jedoch zwingend festgelegt werden. Die Ausscheidung der Gewässerräume wird unter Umständen vorgezogen um die Rechtssicherheit bei Aus- und Einzonungen zu erhöhen.

Ein Hauptziel der Revision wird darin bestehen, dass die vorhandenen Baulandreserven mittelfristig auch tatsächlich verfügbar werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2020 beschlossen, die Revision nun anzustossen.

Verhandlungen mit den Grundeigentümerschaften von bestehenden Baulandreserven, der politische Prozess und nicht zuletzt die Absprachen mit den kantonalen Fachstellen benötigen viel Zeit. Bei einem Start gegen Ende Jahr wäre daher frühestens im Jahr 2023 mit der Rechtskraft der Ortsplanungsrevision zu rechnen.