Öffentliche Mitwirkung bei der Ortsplanungsrevision
Der Gemeinderat Trub bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Revision umfasst die Überprüfung des Zonenplans, des Schutzzonenplans, einzelne Änderungen am Baureglement sowie den neuen Richtplan Fusswegnetz. Die Festlegung der Gewässerräume ist Gegenstand der parallelen Teilrevision und liegt nicht mehr zur Mitwirkung auf.
Die Unterlagen liegen vom 2. Juni 2022 bis zum 4. Juli 2022 in der Gemeindeverwaltung Trub öffentlich auf.
Am 21. Juni 2022 findet um 19.30 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision im Schulhaus Trub (Singsaal) statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Trub, Dorfstrasse 20, 3556 Trub zu richten.
Die aufliegenden Akten für die öffentliche Mitwirkung umfassen:
Erläuterungsbericht
Baureglement
Zonenplan
Inventarplan
Richtplan Fusswegnetz
Schutzzonenplan Nord
Schutzzonenplan Süd
Foliensatz Mitwirkungsveranstaltung