Gewässeräume in kantonaler Vorprüfung

Die Ausscheidung der Gewässerräume wurde von der laufenden Ortsplanungsrevision abgekoppelt und soll der Gemeindeversammlung im Dezember 2022 zum Beschluss unterbreitet werden.

Am 1. Dezember 2021 hat der Gemeinderat die Unterlagen in die kantonale Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eingereicht. Die Ausscheidung erfolgte entgegen der Weisung des AGR nach dem vom Gemeinderat in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten. Dieses zeigt nämlich auf, dass die Kantone bei der Anwendung der Ausscheidungskurve (Hochwasserschutzkurve oder Biodiversitätskurve) durchaus einen gewissen Spielraum ausschöpfen können und dies auch in BLN-Gebieten wie dem Napfbergland.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den Vorprüfungsbericht für anfangs Juni 2022 in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat erwartet diesen mit grosser Spannung.

Unter den nachfolgenden Links können die Vorprüfungsunterlagen eingesehen werden:

Erläuterungsbericht
Mitwirkungsbericht
Zonenplan Gewässerraum nord
Zonenplan Gewässerraum süd
Rechtsgutachten Dr. iur. Gieri Caviezel

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