Geringfügige Änderung zur Ortsplanungsrevision - Beschluss des Gemeinderates

Geringfügige Änderung Art. 7 Abs. 9 Baureglement nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Trub hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baureglements am 26.05.2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

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