- Wenn der Todesfall zu Hause erfolgt, unverzüglich den Arzt benachrichtigen. Er stellt die Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes aus.
- Einer der nächsten Angehörigen oder Verwandten meldet den Todesfall beim Zivilstandsamt des Todesortes. Bei der Meldung ist die ärztliche Todesbescheinigung (für Verheiratete) vorzuweisen.
- Bestattungsart festlegen: Erdbestattung oder Kremation. Wurde eine letztwillige Verfügung hinterlassen, so ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattung zu finden.
- Entweder ein Bestattungsinstitut mit der Organisation der Bestattung beauftragen oder die Bestattung selber organisieren.
Wird eine kirchliche Abdankung gewünscht, möglichst früh mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt aufnehmen, damit die Termine für den Trauergottesdienst und ein Gespräch mit dem Pfarrer festgelegt werden können.
- Mit der durch das Zivilstandsamt ausgestellten Todesanzeige-Bescheinigung meldet sich die oder der Angehörige zwecks Ausstellung der Bestattungsbewilligung während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei Trub. Die Gemeindeschreiberei informiert anschliessend die zuständigen Personen für die Bestattung (Totengräber, Organist, Sigrist etc.)
- Falls die Bestattung nicht in Trub stattfindet, bitte trotzdem Meldung an die Gemeindeschreiberei unter Angaben der Kontaktadresse (Siegelung, Korrespondenz etc.)
- Todesanzeige/Leidzirkulare mit Angaben über Ort und Zeit der Bestattung und des Trauergottesdienstes erstellen und eventuell Publikation im Amtsanzeiger, Wochenzeitung und/oder Tageszeitung einrücken.
- Wird ein spezieller Grabschmuck gewünscht, ist dies mit dem Friedhofgärtner zu besprechen. Friedhofgärtner: Habegger Fritz, vorder Seltenbach, 3556 Trub, Telefon 034 - 495 63 55
- Falls nach dem Trauergottesdienst zu einem Imbiss eingeladen wird, in einem Restaurant Lokalitäten reservieren.
Nach der Beerdigung: Kondolationen und Spenden verdanken (Danksagungskarten drucken lassen und versenden, eventuell Danksagung in Zeitung).
- Versicherungen benachrichtigen (Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, AHV/IV). Siehe Anweisung der entsprechenden Ausgleichskasse der Eidg. Alters- und Hinterlassungsversicherung und letzte Seiten im Telefonbuch
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