Pass / Identitätskarte
| Neues Antragsverfahren ab 1. März 2010
Ab 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte E-Pass 10 - schweizweit eingeführt. Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern können den E-Pass und die Identitätskarte persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren beantragen. Reservieren Sie sich vorgängig einen Termin. Sie erfahren dort auch, welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen:
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person respektiv den Vormund zu begleiten. Der Verlust eines Ausweises ist in jedem Fall persönlich bei einer schweizerischen Polizeistelle oder direkt im Ausweiszentrum bei der Beantragung des neuen Ausweises zu melden. Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden. Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Zuzüglich kommen pro Ausweis Portokosten von Fr. 5.00. Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt. Alle vorher ausgestellten Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf!
Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden. Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab 1. März 2010 nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.
Die Identitätskarte ist bestimmt für Reisen im europäischen Raum und zur Bestätigung der Identität im Inland. Die Identitätskarte wir weiterhin ohne elektronisch gespeicherten Daten ausgestellt.
Beachten Sie das kostengünstige Kombiangebot. Dieses ist nur gültig, wenn der E-Pass 10 und die Identitätskarte gleichzeitig beantragt werden.
Der provisorische Pass kann in dringenden Fällen durch die Notpassstelle der Kantone und der Flughäfen (ausgenommen Bern-Belp) innert kürzester Zeit ausgestellt werden, ist aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben. Die Notpassstelle des Kantons Bern befindet sich im Ausweiszentrum Bern.
|
| IDK | E-Pass 10 | E-Pass 10 + IDK | Prov. Pass | |
| Erwachsene | 65.00 | 140.00 | 148.00 | 100.00 + 50.00 Zuschlag am Samstag oder am Flughafen |
| Kinder bis 18 Jahre | 30.00 | 60.00 | 68.00 | 100.00 + 50.00 Zuschlag am Samstag oder am Flughafen |
| IDK | E-Pass 10 | E-Pass 10 + IDK | Prov. Pass | |
| Erwachsene | 10 | 10 | 10 | max. 1 |
| Kinder bis 18 Jahre | 5 | 5 | 5 | max. 1 |
Verwandte Links:
Bundesamt für Polizei
Kant. Amt für Migration und Personenstand
Schweizer Pass


Copyright by Gemeinde Trub | Created by