Ortsplanung Trub, öffentliche Mitwirkung
| Gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9.6.1985 bringt der Gemeinderat von Trub die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Schwerpunkt der Revision bildet die Umsetzung der Gefahrenkarte in der Ortsplanung. Die Akten liegen vom Freitag, 17. April 2009 bis Freitag, 08. Mai 2009 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Trub zu richten. |
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