Die Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau (zuständig für die Gemeinde Trub) kann in folgenden Angelegenheiten angerufen werden:
Aufgaben der Schlichtungsbehörde:
- Entscheid über die Ansprüche der Parteien aus dem behaupteten Mangel einer Mietsache und über die Verwendung hinterlegter Mietzinse.
- Schlichtungsversuch betreffend Missbräuchlichkeit von Mietzinsen
- Entscheid betreffend Anfechtung einer Kündigung und Erstreckung eines Mitverhältnisses
- Amtierung als Schiedsgericht, wenn die Parteien es verlangen
- Beratung von MieterInnen und VermieterInnenin in allen das Mietverhältnis betreffenden Fragen
- Überweisung der Begehren des Mieters an die zuständige Behörde, wenn ein Ausweisungsverfahren hängig ist
Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau Kreuzgraben 10 3400 Burgdorf Tel. 034 420 25 50
Interessantes über das Mietrecht vermittelt die Seite: www.mietrecht.ch
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