Fundgegenstände bringt man zum Fundbüro
Haben Sie etwas gefunden?
Bringen Sie die Fundgegenstände zum Fundbüro, welches bei der Gemeindeverwaltung geführt wird.
Rechtliches zu Fundgegenstände finden Sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 720 - 722) sowie im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch
(EGzZGB, Rubrik 2, Zivilrecht, Zivilrechtspflege, Vollstreckung, Art. 5).
Findeltiere
Fund- und Vermisstmeldungen
Finder und Finderinnen können ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllen, indem sie die Fundmeldung direkt im Internet unter http://www.gefundene-tiere.ch/ eingeben oder telefonisch die Meldestelle des Kantons Bern unter der Nummer 0848 567 567 kontaktieren. Die gefundenen Tiere werden im Internet unter http://gefunden.tierschutz.ch/ publiziert.
Ebenso können Vermisstmeldungen direkt im Internet unter http://www.entlaufene-tiere.ch/ platziert oder telefonisch der Meldestelle des Kantons Bern auf die Nummer 0848 567 567 gemeldet werden. Die als vermisst gemeldeten Tiere werden im Internet unter http://vermisst.tierschutz.ch/ publiziert. Personen, welche ein Tier vermissen, wird empfohlen, regelmässig die Liste der Findeltiere unter http://gefunden.tierschutz.ch/ zu konsultieren.


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