Zuständigkeiten Arbeitsamt

Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und zum Leistungsbezug muss bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Melden Sie sich persönlich - unter Vorweisung des AHV-Ausweises und (bei AusländerInnen) des Ausländerausweises - spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen - bei folgender Stelle:

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 20
3556 Trub
Telefon 034 - 495 22 22
E-Mail: gemeinde@trub.ch

Die Gemeindeverwaltung wird Ihre Anmeldung an folgende Stelle weiterleiten:

Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Oberburgstrasse 8
3400 Burgdorf
Telefon 034 - 420 19 20
Fax 034 - 424 19 01

Sie werden sodann durch das RAV zu einem Informationstag und zu weiteren Beratungsgesprächen eingeladen.

Verwandte Links:
www.treffpunkt-arbeit.ch 
Das Schweizerische Arbeitsrecht
Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH

 

 

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