Zuständigkeiten Arbeitsamt
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und zum Leistungsbezug muss bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Melden Sie sich persönlich - unter Vorweisung des AHV-Ausweises und (bei AusländerInnen) des Ausländerausweises - spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen - bei folgender Stelle:
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 20
3556 Trub
Telefon 034 - 495 22 22
E-Mail: gemeinde@trub.ch
Die Gemeindeverwaltung wird Ihre Anmeldung an folgende Stelle weiterleiten:
Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Oberburgstrasse 8
3400 Burgdorf
Telefon 034 - 420 19 20
Fax 034 - 424 19 01
Sie werden sodann durch das RAV zu einem Informationstag und zu weiteren Beratungsgesprächen eingeladen.
Verwandte Links:
www.treffpunkt-arbeit.ch
Das Schweizerische Arbeitsrecht
Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH



